| Einkommensbesteuerung, Neue Bedarfsbewertung |
Autor: Glier / Schmid
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... für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einheitsbewertung bei der Landwirtschaft
28. Aufl. 2011, 352 Seiten DIN A 4
Leitfadenverlag Sudholt ISBN 978-3-543-26110-7
2011
Einkommensbesteuerung, Neue Bedarfsbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer, Einheitsbewertung bei der Landwirtschaft
Die Neuauflage des Leitfadens bringt alle maßgebenden Rechtsänderungen nach dem Stand vom 1. Juli 2011:
a) für die Einkommensbesteuerung der Landwirtschaft,
b) für die Ermittlung der Grundbesitzwerte zur Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer
c) für die Einheitsbewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens
a) Einkommensteuer
Im Einkommensteuerteil sind alle für das Wirtschaftsjahr 2010/2011 bzw. für den Veranlagungszeitraum 2010 geltenden Rechtsänderungen berücksichtigt, insbesondere durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz, das Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften und das Jahressteuergesetz 2010. Eingearbeitet sind auch die Hinweisänderungen im Amtlichen ESt-Handbuch für 2010. Der vorliegende Leitfaden bringt alle Regelungen auf dem neuesten Stand im Zusammenhang mit einer prägnanten Gesamtdarstellung der für die Landwirtschaft maßgebenden einkommensteuerlichen Grundsätze. Hingewiesen wird auch auf Rechtsänderungen, die für Veranlagungszeiträume ab 2011 gelten oder geplant sind (u. a. durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011).
b)
Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts vom 24.12.2008 (BGBl 2008 S. 3018) Rechnung getragen. Das Gesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten.
Die neue Bewertung des Sachvermögens weicht aber völlig von den bisherigen Bewertungsvorschriften ab. Es wird von anderen Bewertungsmethoden ausgegangen. Das gilt auch für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (§§ 158 – 175 BewG, Suchnummern 81 ff.). Zur näheren Erläuterung dieser Vorschriften sind die gemeinsamen Erlasse der Bundesländer zur Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vom 01.04.2009 ergangen. Da die Betriebswohnungen und der Wohnteil wie Grundvermögen zu bewerten sind, gelten insoweit neben den einschlägigen Vorschriften des Bewertungsgesetzes (vgl. Suchnummern 100 – 104 ) auch die Erlasse zur Bewertung des Grundvermögens vom 05.05.2009.
Vgl. dazu Suchnummer 73.
Der Leitfaden enthält die Vorschriften und Erläuterungen zur Bedarfsbewertung des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Vermögens. Die Erlasse sind in diese Erläuterungen eingearbeitet. Nach langer Zeit sind nun auch die neuen Vordrucke erschienen. Sie sind als Anhang 7 abgedruckt.
Um insbesondere schenkungssteuerliche Überlegungen treffen zu können, ist es erforderlich, die Höhe der Grundbesitzwerte zu kennen. Aus diesem Grunde wird auf die Frage der verbindlichen Auskunft in Suchnummer 74 hingewiesen.
c) Einheitsbewertung 1964 / Ersatzwirtschaftswerte
Für Bereiche der Einkommensbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft dienen, insbesondere für die Ermittlung der Hektarwerte, die Einheitswertbescheide als Grundlage. Deshalb ist dem Einkommensteuerteil die Einheitsbewertung der Land- und Forstwirtschaft vorangestellt. So hat die Einheitsbewertung weiterhin für die Anwendung des § 13a EStG Bedeutung. Die Einheitswerte gelten auch für die Grundsteuer weiter; eine Neuregelung wird erörtert. Deshalb ist es erforderlich, die Werte auch fortzuschreiben (vgl. Suchnummern 8 ff). In den neuen Bundesländern werden für die Bewertung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Ersatzwirtschaftswerte festgesetzt. Zur Bewertung der landwirtschaftlichen Nutzung in den neuen Bundesländern vgl. Suchnummern 69–72.
d) Hinweise
Der Leitfaden enthält neben den gesetzlichen Bestimmungen des Bewertungs- und Einkommensteuerrechts auch die grundlegenden Anweisungen der Finanzverwaltung (Richtlinien, Erlasse) sowie die wichtigsten Urteile des Bundesfinanzhofes und der Finanzgerichte nach dem Stand von Juni 2011. Schließlich werden auch die noch offenen Fragen angesprochen und die Ausführungen durch zahlreiche Beispiele erläutert. Der Leitfaden enthält als Anhang Muster amtlicher Formulare. Die in diesen Formularen eingedruckten Nummern bezeichnen die Suchnummern, die entsprechende Ausführungen zu den Formulartexten enthalten.
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