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Goez, Steuerberatervergütungsverordnung

Goez, Steuerberatervergütungsverordnung
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Art.Nr.: Stollfuss ISBN 978-3-08-371013-4
GTIN/EAN: 978-3-08-371013-4
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Produktbeschreibung

12. Aufl. 2022, Ringheftung, ca. 366 Seiten. Inkl. Zugang zur Online-Datenbank
Stollfuß ISBN 978-3-08-371013-4

Erschienen, lieferbar


 

Das ist Ihre Arbeit wert! – Die neuen Gebührensätze für Steuerberater ab 2022 im praxisgerechten Überblick

Steuerberatervergütungsverordnung
Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die fehlende Transparenz der Gebührenrechnung.

Abrechnungssicherheit und Transparenz: Gebührenfragen zwischen Mandant und Steuerberater sind häufig Gegenstand von Verfahren vor den Berufskammern und Zivilgerichten. Auslöser der Streitigkeiten sind meist fehlende oder falsche Vorstellungen des Mandanten über den Wert der Leistung des Steuerberaters oder die mangelnde Transparenz der Gebührenrechnung. Der von RA/FAStR/FAErbR Dr. Christoph Goez verfasste Leitfaden „Steuerberatervergütungsverordnung“ unterstützt den Steuerberater dabei, seine Beratungsleistung korrekt nach dem aktuellen Gebührenrecht 2022 abzurechnen und Streitigkeiten mit den Mandanten zu vermeiden.

Alle Rechtsgrundlagen im direkten Zugriff: Die aktuellen Fassungen der StBVV und des für Steuerberater teilweise ebenfalls einschlägigen RVG mit den amtlichen Vergütungstabellen, die im vorliegenden Werk zur Unterstützung bei der Honorarabrechnung redaktionell um praktische Umrechnungstabellen mit Bruchteilsgebührenwerten erweitert wurden, geben den rechtlichen Rahmen und die Grenzen vor, die der Steuerberater bei Vergütungsfragen zu beachten hat.

Praktische und verständliche Erläuterungen: Mit ausführlichen Erläuterungen zur StBVV und zu den für Steuerberater anwendbaren Teilen des RVG gibt der Leitfaden einen verlässlichen Überblick zum steuerlichen Gebührenrecht. Die Erläuterungen zur Vergütung unterstützen den Steuerberater dabei, den Gebührenanspruch durchzusetzen und ihn dem Mandanten transparent zu erläutern.

Übersichten zu Gegenstandswerten und Leistungen: Nach Gebührentatbeständen sortierte Gebührenübersichten helfen beim schnellen Auffinden des gültigen Gebührenrahmens in der StBVV und im RVG, soweit es einschlägig ist. Auch bei der häufig unklaren Abrechnung der gebührenrechtlich nicht geregelten Tätigkeiten, die der Steuerberater außerhalb seiner Vorbehaltsaufgaben erfüllt (sog. „vereinbare Tätigkeiten“ nach § 57 Abs. 3 StBerG), hilft eine ABC-Übersicht. Von A wie Abwickler bis Z wie Zwangsverwalter weist sie dem Steuerberater den Weg zu den hier weit verzweigten Rechtsgrundlagen für die Honorierung solcher Leistungen, die von § 670 BGB über § 265 Abs. 2 AktG bis hin zu § 153 ZVG i.V.m. § 23 ZwVwV reichen. Eine ABC-Übersicht zu den Streitwerten im FG-Verfahren führt durch die Verfahrensgegenstände von A wie „Abgabe der Steuererklärung“ bis Z wie „Zwangsvollstreckung“. Die Übersicht zum FG-Verfahren erläutert die für die Abrechnung jeweils einschlägigen Gebührenwerte unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung des BFH. Sämtliche Tätigkeiten des Steuerberaters werden außerdem in einer Übersicht der Gebührentatbestände aufgeschlüsselt dargestellt.

Onlinerechner und Umrechnungstabellen: Praktische Umrechnungstabellen geben zu den Gebührentabellen der StBVV (Tabellen A bis D) geben alle einschlägigen Bruchteilsgebührenwerte als absolute Werte wieder. Entsprechende Umrechnungstabellen enthält das Werk auch für die Dezimalgebührenwerte der RVG-Tabellen, soweit sie für Steuerberater einschlägig sind (Tabellen zu §§ 13, 49 RVG). So kann der Steuerberater die absolute Höhe der verschiedenen Bruchteils- oder Dezimalgebühren, die in der StBVV oder im RVG als Gebührenrahmen für verschiedene Leistungen abhängig vom Gegenstandwert vorgesehen sind, auf einen Blick erkennen, einschätzen und wirtschaftlich bewerten als Grundlage für seine Honorarentscheidung. Darüber hinaus steht den Nutzern des Leitfadens ein komfortabler Online-Gebührenrechner zur Verfügung, auf den sie über einen Zugangscode zugreifen können, den Nutzer beim Erwerb des Werks erhalten.

Komfortables Griffregister und Ringbindung: Ein übersichtliches Griffregister ermöglicht ein schnelles und gezieltes Nachschlagen im Werk. Eine praktische Ringbindung garantiert, dass das Werk auf dem Schreibtisch immer plan aufliegt, was ein störungsfreies und konzentriertes Arbeiten erlaubt.
Die inhaltlichen Schwerpunkte
  • Praxisnahe Erläuterungen zu StBVV und RVG
  • Hinweise zur Abrechnung im Rechtsbehelfsverfahren nach dem RVG (§ 40 StBVV) und zu den darüber hinaus für Steuerberater gem. §§ 21 Abs. 2, 40, 44, 45, 46 StBVV einschlägigen RVG-Vorschriften mit den gültigen Gebührensätzen
  • Verordnungs- und Gesetzestexte im aktuellen Wortlaut (StBVV und RVG)
  • Gebührentabellen mit praktischen Umrechnungstabellen für alle Bruchteilsgebührenwerte (StBVV) und Dezimalgebührenwerte (RVG)
  • Katalog zu den vereinbaren Tätigkeiten und deren Abrechnung
  • Gebührenrechner (online)

Das ist neu
Durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Steuerberatervergütungsverordnung wird eine neue Gebühr für Erklärungen zur Feststellung oder Festsetzung für Zwecke der Grundsteuer im Rahmen des ab dem Jahr 2025 anzuwendenden Grundsteuerrechts eingeführt, die eine gleichmäßige Berechnung der Gebühr in allen Bundesländern sicherstellt. Zum 1.8.2022 traten durch das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe weitere Änderungen in Kraft, die ebenfalls in dieser Textausgabe berücksichtigt sind.
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Autor
Dr. Christoph Goez ist ein ausgewiesener Kenner des Gebühren- und Berufsrechts nicht nur der Steuerberater, sondern auch der Rechtsanwälte. Der Fachanwalt für Steuerrecht und Erbrecht ist Partner der Rechtanwaltskanzlei Alpmann Fröhlich in Münster und Vizepräsident des Deutschen Unternehmenssteuer Verbandes e.V. (DUV)

 

 


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